Bedingungen - Informationen auf Deutsch

Fakten über EMIR

Regeln für den Handel mit Derivaten
2009 verabschiedeten die G20-Länder eine Resolution, die darauf abzielte, einer neuen Finanzkrise, die durch fehlende Risikosteuerung bei Derivaten ausgelöst ist, entgegenzuwirken. In Europa wurde diese Resolution u. a. mittels der EU-Verordnung zur Regulierung des Derivatemarktes (European Market Infrastructure Regulation = EMIR) implementiert.

Die EMIR beinhaltet verschiedene Verpflichtungen, von denen die wesentlichsten in der Abbildung dargestellt sind.

EMIR - Verpflichtungen

Die verschiedenen Verpflichtungen in den Bereichen Risikominderung, Clearing, Meldung und Sicherheitsleistungen sind vom Kunden des Unternehmens und der Kategorie der Gegenpartei abhängig.

EMIR unterscheidet fünf Kunden- und Gegenpartei-Kategorien:

  • Finanzielle Gegenparteien (Financial Counterparty „FC“)
    Banken, Versicherungsgesellschaften, Investmentgesellschaften und andere, die der Clearingpflicht unterliegen.
  • Finanzielle Gegenparteien (Financial Counterparty „FC-“)
    Finanzielle Gegenparteien, die nicht der Clearingpflicht unterliegen.
  • Große nicht-finanzielle Gegenparteien (Non-Financial Counterparty „NFC+“)
    Unternehmen mit Volumen von Derivaten, die die Grenzwerte innerhalb der jeweiligen Kategorien überschreiten, und die deshalb der Clearingpflicht unterliegen.
  • Kleinere nicht-finanzielle Gegenparteien (Non-Financial Counterparty „NFC-“)
    Unternehmen und Gewerbetreibende mit Volumen von Derivaten, die nicht die Grenzwerte innerhalb der jeweiligen Kategorien überschreiten, und die deshalb nicht der Clearingpflicht unterliegen.
  • Privatkunden
    Private, die Derivate auf der Grundlage ihrer eigenen dänischen Personennummer handeln.

Die Kunden- und die Gegenpartei-Kategorie haben Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang die jeweiligen Bestimmungen der EMIR für das Unternehmen von Bedeutung sind und wie diese anzuwenden sind.

Berechnung des Status als NFC- bzw. NFC+
Der Status als NFC- bietet große administrative Erleichterungen. Deshalb hat das Unternehmen einmal jährlich zu verifizieren, dass es weiterhin die Bedingungen für den Status als NFC- erfüllt. Dies erfolgt anhand der Berechnung des aktuellen Handelsvolumens in verschiedenen Kategorien von Derivatgeschäften und dessen Vergleich mit den in der Verordnung angeführten Grenzwerten.

Wenn man keine Berechnung vornehmen möchte, bedeutet dies, dass man gemäß der EMIR-Verordnung als NFC+ betrachtet wird. Der Status als NFC+ bedeutet, dass man der Clearingpflicht unterliegt, und dass man selbst für die Meldung seiner Derivatgeschäfte verantwortlich ist.

Da die Grenzwerte für den Übergang von NFC- zu NFC+ verhältnismäßig hoch festgelegt sind, und die Erleichterungen bezüglich Kosten und Administration erheblich sind, sind die meisten dänischen Unternehmen daran interessiert, eine Berechnung vorzunehmen, um ihren Status als NFC- zu behalten.

Derivate mit den folgenden Eigenschaften sind in die Berechnung einzubeziehen:

  • Derivate, die „over the counter“ (OTC) und nicht z. B. an einer Börse gehandelt wurden
  • Geschäfte, die nicht mit dem Zweck, das Handelsrisiko zu begrenzen, eingegangen und deshalb spekulativer Art sind
  • Aktive Geschäfte, die noch nicht abgelaufen sind
  • Geschäfte von konzernverbundenen Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen.

Die Berechnung wird folgendermaßen vorgenommen:

  • Alle Derivatgeschäfte werden auf die unten stehenden Kategorien verteilt.
  • Der nominelle Bruttowert sämtlicher Derivatgeschäfte innerhalb der jeweiligen Kategorie wird summiert.
  • Die Summe der Bruttowerte jeder Kategorie wird mit den unten stehenden Grenzwerten verglichen.

Für die einzelnen Derivattypen gelten per 18.06.2020 die folgenden Betragsgrenzen:

  • Kreditderivate: Gegenwert von EUR 1.000.000.000
  • Aktienderivate: Gegenwert von EUR 1.000.000.000
  • Zinsderivate: Gegenwert von EUR 3.000.000.000
  • Währungsderivate: Gegenwert von EUR 3.000.000.000
  • Rohstoffderivate: Gegenwert von EUR 3.000.000.000

Die jeweils geltenden Grenzwerte finden Sie unter https://www.esma.europa.eu/policy-activities/post-trading/clearing-thresholds.

Die Bank kennt nicht die Geschäfte, die die Unternehmen und eventuellen konzernverbundenen Unternehmen mit anderen Gegenparteien haben, und kann deshalb keine Berechnung vornehmen.

Clearingpfligt

  • Finanzielle Gegenparteien (FC)
    Eine FC ist verpflichtet, alle Derivatgeschäfte zu clearen, die der Clearingpflicht unterliegen (eine aktuelle Übersicht finden Sie hier), und nicht nur in den Kategorien, deren Grenzwerte überschritten sind, sofern das Unternehmen in einer oder mehreren Kategorien ein Volumen von aktiven Derivatgeschäften hat, das die oben stehenden Grenzwerte überschreitet.
    Unterliegt eine FC nicht der Clearingpflicht, ist sie der Kategorie FC- zuzuordnen.
  • Nicht-Finanzielle Gegenparteien (NFC)
    NFCs sind verpflichtet, ihre Derivatgeschäfte in der oder den Kategorien zu clearen, deren Grenzwerte überschritten sind. Ist eine NFC zum Clearen verpflichtet, ist sie der Kategorie NFC+ zuzuordnen. Eine NFC- unterliegt nicht der Clearingpflicht.

Der Vorteil des Clearings besteht darin, dass das Unternehmen gegenüber verschiedenen Gegenparteien nicht verschiedene Anforderungen und Verpflichtungen bezüglich Derivatgeschäften zu erfüllen hat.

Wird für die Abwicklung von Derivatgeschäften von einem Clearinghaus Gebrauch gemacht, besteht die Möglichkeit, verschiedene gegenläufige Forderungen zu saldieren und das Risiko für alle Teilnehmer zu mindern.

Sollte Ihr Unternehmen der Clearingpflicht unterliegen, sind die notwendigen vertraglichen und technischen Maßnahmen rechtzeitig einzuleiten.

Meldepflicht
Die EMIR erlegt allen Banken und Kunden eine Meldepflicht auf. Privatpersonen, die Derivate auf der Grundlage ihrer eigenen dänischen Personennummer handeln, sind jedoch von der Meldepflicht ausgeschlossen.

Die Bank ist verpflichtet, die Meldung für die als NFC- kategorisierten Kunden vorzunehmen. Ein als NFC- kategorisierter Kunde kann der Bank jedoch schriftlich mitteilen, dass er die Meldung selbst vornimmt. Kunden, die als NFC+ kategorisiert sind, sind dazu verpflichtet, selbst die Meldung über ihre Derivatgeschäfte an ein Transaktionsregister vorzunehmen, sodass die Aufsichtsbehörden Zugang zu den Handelsdaten erhalten. Ein als NFC+ kategorisierter Kunde kann jedoch mit der Bank eine schriftliche Vereinbarung darüber eingehen, dass die Bank die Meldung im eigenen Namen und im Namen des Kunden vornimmt.

Alle Derivatgeschäfte sind einem anerkannten Transaktionsregister zu melden.

Damit die Jyske Bank im Namen des Kunden korrekt Meldung machen kann, muss der Kunde einen LEI-Code haben und mit der Bank eine Vereinbarung über die Meldung eingehen. Die Vereinbarung über die Meldung ist eine  Zusatzvereinbarung zur bestehenden Vereinbarung über den Handel mit Derivaten.

Alle der Meldepflicht unterliegenden Unternehmen müssen einen LEI-Code haben. Der LEI-Code ist ein internationaler Identifikationscode für Unternehmen, die mit Derivaten handeln. Erfahren Sie mehr über den LEI-Code auf der Webseite der dänischen Finanzaufsicht (Finanstilsynet).

Der LEI-Code der Jyske Bank lautet: 3M5E1GQGKL17HI6CPN30.

Wenn sich der Kunde dafür entscheidet, seine Derivatgeschäfte selbst zu melden, sind diese mit einem UTI-Code (Unique Trade Identifier) zu identifizieren, der von der Jyske Bank zugeteilt wird.

Die von der Jyske Bank zugeteilten UTI-Codes bestehen zumeist aus 42 Stellen und sind folgendermaßen aufgebaut:

(10 Stellen: QGKL17HI6C) + (10 Stellen: Stellen 7-16 des LEI-Codes des Kunden) + (4 Stellen: Jahreszahl des Abschlusses des Geschäfts) + (18 Stellen: die auf der Bestätigung angegebene Handels-ID einschließlich Buchstaben mit vorangestellten Nullen).

Gesetzliche Anforderungen der EMIR bzgl. Sicherheitsleistungen und Risokominderung
Finanzielle Gegenparteien (FC/FC-) und Nicht-Finanzielle Gegenparteien (NFC+), die die Grenzwerte überschreiten, sind dazu verpflichtet, Risikomanagement-Verfahren festzulegen, die im Hinblick auf OTC-Derivatgeschäfte eine rechtzeitige, genaue und passend getrennte Erbringung von Sicherheitsleistungen fordern.

Die Erbringung von Sicherheitsleistungen besteht aus zwei Arten von Margen:

  • Variation Marge:
    Soll die Parteien gegen Wertschwankungen in Verbindung mit dem jeweils berechneten Marktwert der eingegangenen nicht-geclearten OTC-Derivatgeschäfte absichern.
  • Initial Marge:
    Ist in Verbindung mit dem Eingehen eines nicht-geclearten OTC-Derivatgeschäfts zu leisten und fortlaufend anzupassen. Zweck dieser Marge ist die Sicherung einer Partei gegen potenzielle Verluste, die bei einer Schließung der Positionen im Zeitraum zwischen dem letzten Ausgleich der Variation Marge und dem Zeitpunkt, zu dem die OTC-Derivatgeschäfte ersetzt oder deren Risiken entsprechend abgesichert sind, entstehen können.

Die Forderung, Sicherheitsleistungen zu erbringen, gilt nur für neue, nicht-geclearte OTC-Derivatgeschäfte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Margenanforderung oder danach eingegangen werden.

Es gibt in Verbindung mit bestimmten Verträgen einzelne bedingte Ausnahmen und Aussetzungen in Bezug auf die Forderung, Sicherheitsleistungen zu erbringen - erfahren Sie mehr auf der Webseite der dänischen Finanzaufsicht.

Mitteilung über Statusänderungen an die Bank
Sollte sich der Status eines Unternehmens von NFC- in NFC+ oder umgekehrt ändern, ist das Unternehmen dazu verpflichtet, dies der Bank umgehend mitzuteilen. Nach einer Statusänderung von NFC- in NFC+ kann die Bank weiterhin die Meldung im Namen der NFC+ vornehmen. Dies erfordert jedoch eine gesonderte Vereinbarung.

Abstimmung von Geschäften
Die EMIR-Verordnung fordert auch, dass die Bedingungen für alle aktuell laufenden Derivatgeschäfte und deren Bewertung mindestens einmal jährlich abgestimmt werden. Wenn zwischen dem Kunden und der Bank mehr als 100 Geschäfte eingegangen worden sind, muss die Abstimmung jedoch mindestens einmal im Quartal vorgenommen werden. Kann der Kunde den Bedingungen und dem berechneten Marktwert nicht zustimmen, hat der Kunde die Bank davon zu unterrichten, damit sich die Parteien einigen können.

Bei der Jyske Bank erfolgt diese Abstimmung zum Ende des Jahres bzw. zum Ende des Quartals.

Die Jyske Bank sendet täglich eine Übersicht über die zwischen dem Kunden und der Bank bestehenden Derivatgeschäfte an die Netboks des Kunden. Diese enthält die berechneten       Marktwerte.

Handhabung von Uneinigkeiten
Für die Handhabung von Uneinigkeiten müssen Regeln vereinbart sein.  Die Jyske Bank fordert, dass der Kunde die Bestätigung eines Geschäfts kontrolliert, bevor dieses unterschrieben wird. Darüber hinaus hat der Kunde die tägliche Übersicht über die berechneten Marktwerte zu kontrollieren. Bei Uneinigkeit verständigt der Kunde seinen Bankberater. Können der Kunde und der Berater nicht zur Einigkeit gelangen, sendet der Kunde eine schriftliche Beschwerde per E-Mail an [email protected].

Weitere Informationen
Wenn Sie mehr über die EMIR erfahren möchten, verweisen wir auf die Themenseite der dänischen Finanzaufsicht.

Die Politik über die Erledigung von Aufträgen durch die Jyske Bank

Wenn Sie in der Jyske Bank handeln, legen wir großen Wert darauf Ihre Aufträge in voller Übereinstimmung mit Ihren Wünschen zu erledigen.

Politik der Jyske Bank über die Erledigung von Aufträgen [PDF]

Politik der Jyske Bank über die Erledigung von Aufträgen - mit Wirkung vom 01.02.2022 [PDF]

Geregelte Börsen in Drittländern [PDF]

Best Execution Report (auf Englisch)

Vermittlungsprovision

Die Jyske Bank hat mit mehreren Investmentgesellschaften Vereinbarungen über eine Zusammenarbeit, und da wir Beratung zu den Anlageprodukten dieser Gesellschaften leisten, sind wir kein unabhängiger Berater. Wenn Sie Inhaber von Anteilscheinen solcher Investmentgesellschaften sind, dann erhält die Bank von der jeweiligen Gesellschaft eine Vergütung (eine sogenannte Vermittlungsprovision).

Die Bank erhält die Provision dafür, dass sie der Gesellschaft ihr Vertriebsnetz zur Verfügung stellt und den Kunden bezüglich der Anteilscheine der Gesellschaft Beratung anbietet.

Eine Gesamtübersicht über die Zusammenarbeitspartner der Bank im Bereich Anlagen finden Sie hier. Hier erhalten Sie einen vollständigen Überblick über die Provisionssätze, die die Bank für die Anteilscheine von Investmentgesellschaften erhält.
Bevor Sie Anteilscheine einer Investmentgesellschaft kaufen, werden Sie über die Höhe der jährlichen Vermittlungsprovision für diese Anteilschein informiert. Sie erhalten auch eine Jahresabrechnung „Jährliche Anlagekosten“, aus der der Gesamtbetrag der von Ihnen gezahlten Vermittlungsprovision hervorgeht.

Qualitätssteigernde Services

Wenn die Jyske Bank eine Vermittlungsprovision erhält, bietet die Bank Ihnen als Kunden Services an, die die Qualität Ihres Anlageerlebnisses steigern. Je höher die Provision, die die Bank erhält, um so mehr Services werden Ihnen angeboten. Eine Tabelle mit qualitätssteigernden Services finden Sie hier.

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie aktuell eingestuft sind, und auf welche qualitätssteigernden Services Sie Anspruch haben, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Berater.

Hinweis: Wenn Sie Private Banking-Kunde der Bank sind, dann erhalten Sie von Ihrem Berater eine Beschreibung des auf Sie persönlich zugeschnittenen Service- und Wertangebotes.



Auftragstypen

Unten beschreiben wir dir Auftragstypen, die Ihnen die Jyske Bank anbietet.

Auftragstypen [PDF]

Politik der Jyske Bank über die Bewältigung von Interessenkonflikten

In der Jyske Bank haben wir Geschäftsgänge, die Interessenkonflikte sowohl identifizieren als auch bewältigen sollen.

Politik der Jyske Bank über die Bewältigung von Interessenkonflikten [PDF]

Kategorie der Finanzinstrumente

Bei der Jyske Bank haben Sie die Möglichkeit, die unten genannten einfachen Handelsklassen über Selbstbedienungskanäle wie die Netbank und die Mobilbank zu handeln.

Wenn Sie sich über diese Handelsklassen beraten lassen möchten, sind wir gesetzlich verpflichtet zu sichern, dass Sie über die Handelsklassen, die Sie über einen Berater der Bank handeln möchten, Wissen haben. Sie können über Ihren eigenen Berater oder Anlageberater Wissen über die einfachen Handelsklassen erlangen…

Sie können auch Handelszugang zu komplexeren Wertpapieren, z. B. amerikanischen Aktien, ETFs, komplexen Unternehmensanleihen, Emerging Markets-Anleihen, ADRs, Zertifikaten u. a. m., erhalten. Dies erfordert nur, dass Sie einen Wissenstest mit der Bank im Rahmen des gesetzlichen Verbraucherschutzes gemäß MiFID II machen.Sollten Sie an dem Handel mit komplexen Handelsklassen interessiert sein, dann rufen Sie uns im Zeitraum von 8.00 bis 17.00 Uhr unter der Tel.-Nr. +45 89896999 an.

Wechsel der Kategorie

Sie können beantragen von der Kategorie Detailkunde in die Kategorie professionelle Kunden innerhalb der verschiedenen Kategorien der Finanzinstrumente zu wechseln (lesen Sie mehr über die Kategorien der Finanzinstrumente unter dem Punkt des gleichen Namen). Um den Antrag stellen zu können müssen mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt sein:

  • Sie haben in der betreffenden Kategorie der Finanzinstrumente im Durchschnitt zehn Mal pro Quartal in den vorhergehenden vier Quartalen Geschäfte getätigt. 
  • Die Höhe Ihres Portfolios (Barbestand und Finanzinstrumente) übersteigt EUR 500.000.
  • Sie arbeiten im Finanzsektor seit mindestens einem Jahr in einem Job, das Wissen über die betreffenden Transaktionen oder Dienstleistungen erfordert.

Wenn Sie den Wechsel in professionelle Kunden innerhalb einer Kategorie der Finanzinstrumente beantragen möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Berater in Verbindung. Die Jyske Bank nimmt anschließend dazu Stellung, ob ein Wechsel in Frage kommen kann.

Anlegerschutz wird bei einem Wechsel geringer
Als Kunde der Jyske Bank müssen Sie nach Maßgabe der geltenden Gesetzgebung über Anlagen in eine der folgenden Kategorien eingestuft werden: Detailkunden, professionelle Kunden oder genehmigte Gegenparteien.  Die Kundenkategorisierung hat Bedeutung für das Schutzniveau, das Ihnen die Jyske Bank in Form von Anlageberatung und Informationen bieten muss.

  • Detailkunden sind Kunden, die weder genehmigte Gegenparteien noch professionelle Kunden sind. Detailkunden genießen den höchsten Anlegerschutz.
  • Professionelle Kunden sind in der Regel große Unternehmen, die über Erfahrungen, Wissen und Sachkenntnis verfügen um eigene Anlageentscheidungen zu treffen und eine korrekte Einschätzung der Risiken vorzunehmen. Der Anlegerschutz für professionelle Kunden ist daher geringer als für Detailkunden.
  • Genehmigte Gegenparteien sind andere Banken und institutionelle Anleger. Diese genießen keinen Anlegerschutz.

Geschäftspartner in Verbindung mit Anlageservice

Wir müssen Sie über Vergütungen, u. a. Provisionen oder andere Leistungen, informieren, die wir von unseren Geschäftspartnern erhalten.

Keine Mitarbeiter der Jyske Bank erhalten Provision oder Bonus von der Jyske Bank oder unseren Geschäftspartnern.

Geschäftspartner in Verbindung mit Anlageservice

Preisliste

Im Augenblick nur auf Dänisch erhältlich.

Preisliste

Allgemeine Informationen

Beschwerdesachen und Beschwerden an die dänische Schiedsstelle für das Kreditwesen (Pengeinstitutankenævnet)
Bitte wenden Sie sich stets an Ihre Filiale, wenn Sie mit Ihrer Kundenbeziehung zur Bank oder mit der Behandlung durch uns im Allgemeinen nicht zufrieden sind. Wenn Sie, nachdem Sie die Problemstellung mit Ihrer Filiale besprochen haben, weiter keine Einigung mit der Bank erzielen konnten, können Sie sich an die Rechtsabteilung der Jyske Bank wenden, die für Beschwerden verantwortlich ist: Jyske Bank A/S, Juridisk Afdeling, Vestergade 8-16, DK-8600 Silkeborg, www.jyskebank.dk/juridiskafdeling

Konnte auch hier keine Einigung mit der Bank erzielt werden, können Sie eine Beschwerde an die dänische Schiedsstelle für das Kreditwesen (Pengeinstitutankenævnet) richten: Pengeinstitutankenævnet, Østerbrogade 62, 4. sal, DK-2100 København Ø, Tel. 35 43 63 33, www.pengeinstitutankenaevnet.dk

Die Beschwerde ist auf einem besonderen Formular einzureichen, das bei der Schiedsstelle erhältlich ist oder von der Website downgeloadet werden kann (nur in dänischer Sprache). Die Behandlung einer Beschwerde kostet im Augenblick DKK 150. Sie erhalten den Betrag zurück, wenn Sie ganz oder teilweise obsiegen, Ihre Beschwerde abgelehnt oder widerrufen wird oder wenn sie entfällt.

Der Garantiefonds für Einleger und Anleger
Als Kunde der Bank sind Sie durch den „Garantiefonds für Einleger und Anleger“ bei Insolvenz oder Zahlungseinstellung der Bank weitgehend gegen Verluste geschützt. Der Garantiefonds deckt u. a. namensnotierte Einlagen in Geldinstituten von bis zu DKK 300.000 pro Einleger. U. a. Pensionskonten und Ausbildungssparverträge genießen unbegrenzte Deckung. Der Garantiefonds deckt auch, wenn Sie als Anleger Verluste erleiden, weil die Bank Ihre aufbewahrten oder verwalteten Wertpapiere nicht zurückgeben kann. Bis zu EUR 20.000 pro Anleger werden vergütet. Mehr über den Umfang der Sicherung finden Sie in einer Broschüre, die in den Filialen der Bank oder unter www.garantifonden.dk erhältlich ist.

Aufsichtsbehörde
Finanstilsynet (Die dänischen Finanzaufsichtsbehörden), Gl. Kongevej74 A, 1850 Frederiksberg C, beaufsichtigt, dass die Bank geltende Gesetze und Bekanntmachungen einhält.

SI Information

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Produkte, bei denen die Jyske Bank systematischer Internalisierer ist, sowie unsere für dieses Gebiet geltende Geschäftspolitik.

Übersicht [PDF]

Detaillierte Übersicht - Aktien, Anleihen und Anteilscheine [PDF]

Geschäftspolitik - Systematischer Internalisierer [PDF]